2017 - Anfrage Aldi Markt Zingsheim |
Samstag, den 16. September 2017 um 20:40 Uhr | ||||
Herrn
Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim Sehr geehrter Herr Pracht, die von Ihnen in der Ratssitzung am 05. 09. 2017 gegebenen Auskünfte zu eventuellen Mitteilungen und Bedenken von Bürgern und insbesondere Geschäftsleuten, die von diesen seinerzeit zu der Errichtung des damals noch in der Planungsphase befindlichen Aldi-Marktes geäußert wurden, halten wir für nicht ausreichend. Außerdem ist die Niederschrift der Ratssitzung in diesem Punkt unvollständig. Wie in der Sitzung mehrfach dargelegt geht es überhaupt nicht um Pro oder Kontra Aldi-Markt, sondern darum, ob der Gemeinderat vom Bürgermeister sachgerecht und den Bestimmungen der Gemeindeordnung entsprechend informiert worden ist. Deshalb bitten wir Sie um eine verbindliche Antwort auf die folgenden Fragen: 1. Hat es ernst zu nehmende Mitteilungen oder Bedenken an Sie als Bürgermeister gegeben, über die Sie den Gemeinderat nicht informiert haben? 2. Hat es ernst zu nehmende Mitteilungen oder Bedenken gegeben, die an sie als Bürgermeister und auch an den Gemeinderat oder nur an den Gemeinderat gerichtet waren, aber trotzdem von Ihnen nicht an den Gemeinderat weitergeleitet worden sind?
Franz-Josef Hilger Gerhard Mayer Stellungnahme des Bürgermeisters: In § 26 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ist festgelegt, dass über die im Rat gefassten Beschlüsse durch den Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Geschäftsordnung sieht somit nur eine Ergebnisniederschrift vor, so dass die Niederschrift der Ratssitzung vom 05.09.2017 nicht unvollständig ist. Das Projekt wurde mit Vorlage Nr. 443 vom 08.06.2016 vorgestellt und in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14.06.2016 ausführlich erörtert und diskutiert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren nicht erforderlich ist und eine Baugenehmigung über den Kreis Euskirchen gem. § 34 BauGB erreichbar ist. Am 22.06.2016 hat ein Bürger- und Anliegertermin im Sitzungssaal des Rathauses stattgefunden. Am 29.08.2016, 17.30 Uhr, wurden im Rahmen eines Anliegertermins vor Ort mit den Eigentümern der Waldstraße und der Straße „An der Dreispitz“ einvernehmlich die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen am Rande ihrer Grundstücke abgestimmt. Am 15.12.2016 erfolgte die Baugenehmigung des Vorhabens. Mit Schreiben vom 01.02.2017, eingegangen am 02.02.2017, erreichte die Gemeinde der schriftliche Einwand eines in der Gemeinde Nettersheim ansässigen Bäckereibetriebes, in dem der Unmut über die Ansiedlung des Discounters in der Gemeinde Nettersheim geäußert wurde. Es wurde hierbei vor allem darum gebeten, die Anliegen der traditionellen Handwerksbetriebe in der Gemeinde Nettersheim besonders zu beachten. Eine Weiterleitung dieser schriftlichen Eingabe an den Gemeinderat wurde in Anbetracht des bereits Mitte 2016 abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsverfahrens und vor dem Hintergrund des persönlichen Gesprächs mit den Beschwerdeführern für nicht erforderlich gehalten.
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